Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?
Nicht sofort. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum
Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.
Übertragung des Hauses auf die Kinder
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Zwangsversteigerung der Immobilie
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets mehr Informationen... vorzuziehen.
Das Haus vermieten
Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Das Haus verkaufen
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
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